Von Die Luzie

Pflegebegutachtung vorbereiten mit Notizen für Ihren Alltag

Ambulante Pflege durch Die Luzie

Bei der Pflegebegutachtung geht es darum, was Sie selbstständig schaffen und wobei Sie Hilfe brauchen. Auch Unterstützung beim Erinnern, Anleiten oder Beruhigen gehört zum Alltag, den Sie beschreiben sollten.

Wer eine Pflegebegutachtung vorbereiten möchte, sollte die benötigte Hilfe im Alltag notieren, vorhandene Unterlagen bereitlegen und eine vertraute Person zum Termin bitten. Entscheidend ist, was ohne Hilfe gelingt und wobei Unterstützung nötig ist.

Halten Sie auch fest, wie oft Hilfe nötig ist und ob Ihr Bedarf von Tag zu Tag schwankt. So haben Sie beim Gespräch konkrete Beispiele zur Hand.

Die Luzie unterstützt Menschen in Neuruppin, Pritzwalk, Rheinsberg und Wittstock/Dosse bei der Pflege zu Hause.

Wie können Sie die Pflegebegutachtung vorbereiten?

Gehen Sie Ihren Alltag durch, sammeln Sie vorhandene Pflegeunterlagen und sprechen Sie mit der Person, die beim Termin dabei sein soll. Prüfen Sie außerdem das Einladungsschreiben. Dort stehen der Termin, die vorgesehene Form der Begutachtung und Hinweise zur Vorbereitung.

  1. Einen Tag gedanklich durchgehen. Beginnen Sie beim Aufstehen und denken Sie auch an den Abend und die Nacht. Notieren Sie, was allein gelingt und wobei jemand hilft. Ergänzen Sie Aufgaben, die nur an bestimmten Tagen anfallen, etwa Arztbesuche.
  2. Beispiele aufschreiben. „Meine Tochter hilft morgens“ ist noch ungenau. Schreiben Sie dazu, ob sie Kleidung bereitlegt, beim Anziehen unterstützt oder an die einzelnen Schritte erinnert.
  3. Unterlagen zusammenlegen. Halten Sie vorhandene Berichte, den Medikamentenplan und Ihre Notizen griffbereit. Wenn bereits ein Pflegedienst kommt, gehört auch dessen Pflegedokumentation dazu.
  4. Begleitung und Verständigung klären. Bitten Sie jemanden dazu, der Ihre Situation kennt. Teilen Sie dem begutachtenden Dienst vorab mit, wenn Sie Schwierigkeiten beim Hören, Sprechen oder Verstehen haben und Unterstützung benötigen.

Auch die Checkliste zur Pflegebegutachtung des Bundesportals empfiehlt, die Hilfe möglichst konkret und mit Beispielen festzuhalten. Wenn der Termin bald stattfindet, beginnen Sie mit den Angaben, die Sie sicher beschreiben können. Eine kurze, zutreffende Notiz hilft mehr als eine umfangreiche Liste mit Vermutungen.

Sie haben noch keinen Antrag gestellt? Unser Ratgeber erklärt, wie Sie einen Pflegegrad beantragen. Die Begutachtung wird anschließend durch Ihre Pflegeversicherung veranlasst.

Wie beschreiben Sie Ihren Hilfebedarf im Alltag?

Beschreiben Sie die Tätigkeit, die nötige Unterstützung und deren Häufigkeit. Sagen Sie auch, welche Teile Sie selbst übernehmen. Eine Diagnose allein zeigt noch nicht, ob Sie beispielsweise beim Duschen, bei Medikamenten oder bei der Planung Ihres Tages Hilfe brauchen.

Bei der Begutachtung werden sechs Lebensbereiche bewertet. Die folgenden Fragen helfen Ihnen, Ihren Alltag dafür durchzugehen. Sie sind Beispiele zur Vorbereitung und kein vollständiger Fragenkatalog.

Lebensbereich Welche Alltagssituationen können Sie beschreiben?
Mobilität Können Sie im Bett Ihre Lage wechseln, aufstehen, sich in der Wohnung bewegen und Treppen steigen? Welche Hilfe brauchen Sie dabei?
Verstehen und Verständigen Finden Sie sich zeitlich und örtlich zurecht? Können Sie Bedürfnisse mitteilen und Entscheidungen treffen?
Verhalten und psychische Belastungen Brauchen Sie wegen Ängsten, nächtlicher Unruhe oder anderer belastender Verhaltensweisen Unterstützung durch eine andere Person?
Selbstversorgung Welche Hilfe benötigen Sie beim Waschen, Anziehen, Essen, Trinken oder Toilettengang?
Umgang mit Krankheit und Behandlung Können Sie Ihre Medikamente selbst einnehmen und verordnete Maßnahmen umsetzen? Wobei unterstützt Sie jemand?
Alltag und soziale Kontakte Können Sie Ihren Tag gestalten, sich beschäftigen und Kontakte pflegen? Wo sind Erinnerungen oder Anregungen nötig?

Diese Angaben gehören in Ihre Notizen

  • Tätigkeit: Was möchten oder müssen Sie tun?
  • Eigener Anteil: Was gelingt ohne eine andere Person, gegebenenfalls mit einem Hilfsmittel?
  • Benötigte Hilfe: Muss jemand etwas bereitlegen, erinnern, anleiten, beaufsichtigen oder eine Aufgabe teilweise beziehungsweise vollständig übernehmen?
  • Häufigkeit: Wann und wie oft brauchen Sie diese Hilfe?
  • Schwankungen: Gibt es Tage oder Tageszeiten, an denen mehr oder weniger Unterstützung nötig ist?

Ein allgemeines Beispiel: „Beim Anziehen kann ich das Oberteil selbst überziehen. Bei Strümpfen und Hose hilft mir morgens eine andere Person. An Tagen mit stärkeren Beschwerden brauche ich auch Hilfe mit dem Oberteil.“ Ergänzen Sie bei Ihren eigenen Notizen, wie häufig solche Tage vorkommen. Übernehmen Sie nur Angaben, die auf Ihre Situation zutreffen.

Ein Pflegetagebuch kann die Tage vor dem Termin festhalten. Es muss dafür keine reine Minutentabelle sein. Für den Pflegegrad zählt die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Die benötigte Zeit allein entscheidet nicht über die Einstufung.

Nutzen Sie einen Rollator, einen Duschstuhl oder andere Hilfsmittel, beschreiben Sie, was damit allein gelingt. Ist zusätzlich eine Person nötig, gehört diese Hilfe dazu. Erzählen Sie auch von Unterstützung, die Sie benötigen, aber bisher nicht regelmäßig erhalten.

Gute und schwierige Tage gehören beide dazu

Wenn am Begutachtungstag mehr gelingt als sonst, sagen Sie das. Beschreiben Sie den üblichen Verlauf und konkrete Unterschiede. Weder eine besonders gute Tagesform noch ausschließlich der schlechteste Tag sollte die ganze Darstellung bestimmen. Gewöhnliche Pflege und Hilfe müssen für den Termin nicht verändert werden.

Auch Hilfe beim Einkaufen, Kochen oder Reinigen ist für die Versorgung wichtig. Die Haushaltsführung wird erfasst, aber nicht gesondert in die Pflegegradberechnung einbezogen. Erwähnen Sie die Schwierigkeiten trotzdem, damit notwendige Hilfen im Alltag sichtbar werden.

Welche Unterlagen und Hilfsmittel legen Sie bereit?

Legen Sie vorhandene Arzt- und Krankenhausberichte, Ihren aktuellen Medikamentenplan und gegebenenfalls die Pflegedokumentation bereit. Ergänzen Sie Ihre Alltagsnotizen und eine Übersicht der Hilfsmittel. Die Unterlagen beschreiben Ihre gesundheitliche Situation; Ihre Beispiele zeigen, welche Unterstützung daraus im Alltag entsteht.

Unterlage oder Hilfsmittel Wofür ist es beim Gespräch hilfreich?
Möglichst aktuelle Arztberichte und Entlassungsberichte Sie enthalten Befunde, Behandlungen und Hinweise zum Verlauf.
Aktueller Medikamentenplan Er zeigt, welche Medikamente Sie einnehmen. Beschreiben Sie zusätzlich, wer beim Bereitstellen oder Einnehmen hilft.
Pflegedokumentation, falls ein Dienst Sie versorgt Sie hält die bereits geleistete Pflege fest.
Eigene Notizen oder Pflegetagebuch Sie erinnern an regelmäßige Hilfe, nächtliche Unterstützung und wechselnde Beschwerden.
Vorhandene Hilfsmittel und eine kurze Liste dazu Sie können zeigen oder erklären, was Sie damit selbst schaffen und wobei weiterhin jemand helfen muss.
Zugeschickter Fragebogen, sofern vorhanden Sie können offene Fragen und Ihre Angaben beim Termin besprechen.

Die Hinweise des Medizinischen Dienstes nennen insbesondere vorhandene Berichte, den Medikamentenplan und die Pflegedokumentation. Fragen Sie Ihren Pflegedienst, wo dessen Unterlagen für den Termin bereitliegen.

Fehlt ein älterer Arztbericht, müssen Sie deshalb nicht alle Unterlagen neu beschaffen. Der Informationsflyer des Medizinischen Dienstes stellt klar, dass nicht vorliegende Berichte nicht extra angefordert werden müssen. Hat der Dienst Sie ausdrücklich um ein bestimmtes Dokument gebeten, klären Sie direkt, wie Sie es nachreichen können.

Wer sollte bei der Begutachtung dabei sein?

Bitten Sie möglichst die Person dazu, die Sie regelmäßig unterstützt oder Ihren Alltag gut kennt. Das können Angehörige, Freunde oder Nachbarn sein. Ihre Begleitung kann an vergessene Situationen erinnern und Ihre Angaben ergänzen. Sie selbst bleiben die angesprochene Person.

Besprechen Sie vorab miteinander:

  • Welche Aufgaben übernimmt Ihre Begleitperson tatsächlich?
  • Was möchten Sie selbst erklären und wobei wünschen Sie Ergänzungen?
  • Welche schwierigen oder persönlichen Themen sollen zur Sprache kommen?
  • Welche Fragen möchten Sie zum Schluss stellen?

Auch bei Demenz richtet sich das Gespräch zunächst an die betroffene Person. Angehörige können anschließend ihre Beobachtungen ergänzen. Wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater sagt, alles allein zu schaffen, erklären Sie ruhig, welche Hilfe im Alltag tatsächlich nötig ist. Eine konkrete Beobachtung wie „Ich lege die Kleidung bereit und erinnere an die Reihenfolge“ ist verständlicher als ein Streit darüber, wer recht hat.

Manche Themen lassen sich gemeinsam schwer besprechen, etwa Hilfe beim Toilettengang oder belastendes Verhalten. Sie können um eine vertrauliche Ergänzung im Gespräch bitten. Auch die Verbraucherzentrale nennt ein Vier-Augen-Gespräch als mögliche Unterstützung. Stimmen Sie möglichst vorher ab, wie persönliche Angaben respektvoll angesprochen werden.

Gibt es eine rechtliche Betreuung, informieren Sie die zuständige Person über den Termin. Brauchen Sie eine Übersetzung, organisieren Sie die Verständigung rechtzeitig. Für eine Übersetzung in Gebärdensprache wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse. Nutzen Sie Ihre Brille oder Ihr Hörgerät auch beim Gespräch, wenn diese Ihnen im Alltag helfen.

Wie läuft der Begutachtungstermin ab?

Eine Gutachterin oder ein Gutachter bespricht mit Ihnen Ihre gesundheitlichen Einschränkungen und die benötigte Hilfe. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt das in der Regel der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Die erste Begutachtung findet normalerweise persönlich in Ihrer Wohnumgebung statt.

So können Sie Ihre Vorbereitung im Gespräch nutzen

  1. Die aktuelle Situation erklären. Nennen Sie die wichtigsten Schwierigkeiten und sagen Sie, wer Sie unterstützt. Legen Sie Ihre Unterlagen und Notizen bereit.
  2. Fragen mit Beispielen beantworten. Beschreiben Sie, was allein gelingt und welche Hilfe notwendig ist. Die Fragen müssen nicht in derselben Reihenfolge wie Ihre Notizen gestellt werden. Fragen Sie nach, wenn ein Begriff unklar ist.
  3. Beobachtungen ergänzen. Im persönlichen Termin kann es auch darum gehen, Bewegungen oder Tätigkeiten zu zeigen. Benutzen Sie dabei die Hilfsmittel, die Sie gewöhnlich brauchen. Sagen Sie, wenn etwas Schmerzen bereitet, nicht möglich ist oder nur mit Unterstützung gelingt.
  4. Offene Punkte ansprechen. Gehen Sie zum Schluss Ihre Notizen durch. Fehlt eine regelmäßig notwendige Hilfe? Möchten Sie nach einem Hilfsmittel fragen oder etwas zur nächtlichen Unterstützung ergänzen?

Im Gutachten können auch Empfehlungen stehen, etwa zu Hilfsmitteln oder einer Rehabilitation. Fragen Sie nach, wenn Sie eine Empfehlung nicht verstehen oder wissen möchten, welcher nächste Schritt dafür nötig ist.

Über den Pflegegrad entscheidet anschließend Ihre Pflegeversicherung auf Grundlage des Gutachtens. Die gesetzliche Pflegekasse schickt Ihnen das Gutachten zusammen mit dem Bescheid, sofern Sie der Zusendung nicht widersprochen haben. Vergleichen Sie die beschriebenen Einschränkungen mit Ihren Notizen. Bei Unklarheiten oder Einwänden wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle und beachten die Hinweise und Fristen im Bescheid.

Häufige Fragen zur Pflegebegutachtung

Bei Terminfragen hilft der begutachtende Dienst, der Ihnen die Einladung geschickt hat. Dauer und Form des Gesprächs können unterschiedlich sein. Ein Beratungseinsatz zur häuslichen Pflege ist ein anderer Termin als die Begutachtung für den Pflegegrad.

Kann ich den Begutachtungstermin verschieben?

Melden Sie sich möglichst früh unter der Kontaktangabe im Einladungsschreiben und bitten Sie um einen neuen Begutachtungstermin. Das ist etwa sinnvoll, wenn Sie verhindert sind oder Ihre notwendige Begleitung nicht teilnehmen kann. Lassen Sie den Termin nicht einfach ausfallen.

Wie lange dauert eine Pflegebegutachtung?

Der Medizinische Dienst nennt als Orientierung eine Dauer von bis zu einer Stunde. Planen Sie ausreichend Zeit ein und legen Sie keinen unmittelbar anschließenden Termin fest. Die tatsächliche Dauer richtet sich danach, was zu besprechen und zu klären ist.

Kann die Begutachtung am Telefon oder per Video stattfinden?

Bei bestimmten Wiederholungs- oder Höherstufungsbegutachtungen ist das möglich. Für die Erstbegutachtung ist dieses Verfahren nach den Begutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes Bund ausgeschlossen. Wünschen Sie eine persönliche Begutachtung in Ihrer Wohnumgebung, teilen Sie das dem Dienst mit. Dieser Wunsch hat Vorrang vor einem Telefon- oder Videotermin.

Ist der Beratungseinsatz der Luzie eine Pflegebegutachtung?

Nein. Beim Beratungseinsatz der Luzie nach § 37 Abs. 3 SGB XI besprechen wir mit Ihnen die Pflege zu Hause und mögliche Unterstützung. Dabei wird kein Pflegegrad festgelegt. Die Pflegebegutachtung erfolgt gesondert im Auftrag Ihrer Pflegeversicherung.

Die Pflege zu Hause mit der Luzie besprechen

Die Luzie hilft Ihnen bei der Pflege zu Hause, zum Beispiel beim Waschen, Anziehen und Essen. Diese Unterstützung gehört zu unserer ambulanten Grundpflege. Sie können uns auch anfragen, wenn Ihr Begutachtungstermin noch bevorsteht.

Nennen Sie uns Ihren Wohnort, die benötigte Hilfe und den gewünschten Beginn. Sagen Sie dazu, ob bereits ein Pflegegrad besteht oder das Verfahren noch läuft. Wir besprechen mit Ihnen, welche Versorgung wir übernehmen können und welche Kosten vor dem ersten Besuch zu klären sind.

Pflegebedarf mit der Luzie besprechen