Von Die Luzie

Pflegegrad beantragen Schritt für Schritt

Ambulante Pflege durch Die Luzie

Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Sie gehört zu Ihrer Krankenkasse. Dafür können Sie dort anrufen und den Antrag stellen. Sind Sie privat versichert, wenden Sie sich an Ihre private Pflegeversicherung.

Für diesen ersten Schritt müssen Sie noch keinen Pflegedienst gefunden oder alle Arztberichte beisammenhaben. Danach füllen Sie das Antragsformular aus. Bei der anschließenden Begutachtung geht es darum, wobei Sie im Alltag Hilfe brauchen. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflegeversicherung über Ihren Pflegegrad.

Wie können Sie einen Pflegegrad beantragen?

Teilen Sie Ihrer Pflegekasse mit, dass Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen möchten. Das geht telefonisch oder mit einem formlosen Schreiben. Sie müssen dafür noch nicht wissen, welcher Pflegegrad für Sie infrage kommt.

  1. Antrag stellen. Halten Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Versicherungsnummer bereit. Sie können zum Beispiel sagen oder schreiben: „Ich möchte Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Antrags.“
  2. Antragsdatum festhalten. Notieren Sie bei einem Anruf das Datum. Bewahren Sie bei einem schriftlichen Antrag eine Kopie und die Eingangsbestätigung auf. Fragen Sie nach, welche Unterlagen Ihre Pflegekasse noch braucht.
  3. Formular ausfüllen. Tragen Sie ein, wobei Sie Hilfe brauchen und wer Sie bisher unterstützt. Wenn Sie eine Frage nicht verstehen, hilft Ihnen die Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle weiter. Schicken Sie das ausgefüllte Formular an Ihre Pflegekasse zurück.

Warten Sie mit dem Antrag nicht, bis alle Unterlagen vollständig sind. Für den Beginn der Pflegeleistungen kommt es darauf an, wann Sie den Antrag stellen und seit wann Sie die Voraussetzungen erfüllen. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, ab wann Sie Leistungen erhalten können.

Welche Voraussetzungen und Unterlagen sind wichtig?

Ein Pflegegrad kommt infrage, wenn Sie wegen gesundheitlicher Einschränkungen im Alltag Hilfe brauchen. Dieser Bedarf muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Sie müssen also nicht erst sechs Monate warten, bevor Sie den Antrag stellen.

Entscheidend ist, was Sie selbstständig schaffen und wobei Sie Unterstützung brauchen. Das kann das Aufstehen, Waschen oder Anziehen sein, aber auch der Umgang mit Medikamenten oder die Orientierung im Alltag. Auch geistige und psychische Einschränkungen zählen. Eine Diagnose allein bestimmt noch keinen Pflegegrad.

Für Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung müssen Sie grundsätzlich mindestens zwei der letzten zehn Jahre vor dem Antrag pflegeversichert gewesen sein. Zeiten in der Familienversicherung zählen mit. Bei versicherten Kindern genügt es, wenn ein Elternteil diese Versicherungszeit erfüllt. Ihre Pflegekasse prüft, welche Zeiten bei Ihnen zählen.

Diese Angaben und Unterlagen helfen Ihnen bei den einzelnen Schritten

Wofür? Was Sie bereithalten können
Erster Kontakt Name, Anschrift und Versicherungsnummer
Antrag durch einen Angehörigen Vollmacht oder Nachweis der rechtlichen Vertretung
Antragsformular Angaben dazu, wobei Sie Hilfe brauchen und wer Sie bisher unterstützt
Begutachtung Vorhandene Arztberichte, Krankenhausberichte, aktueller Medikamentenplan und, falls vorhanden, die Pflegedokumentation

Die medizinischen Unterlagen helfen bei der Vorbereitung auf die Begutachtung. Notieren Sie außerdem, welche Hilfsmittel Sie nutzen und wobei Ihnen im Alltag jemand hilft. Sammelt ein Angehöriger die Unterlagen mit Ihnen, können Sie die Aufgaben untereinander aufteilen.

Wer unterstützt Sie beim Pflegeantrag und beim Termin?

Ihre Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt hilft Ihnen bei Fragen zum Antrag. Angehörige können beim Ausfüllen unterstützen und bei der Begutachtung dabei sein. Auch Ihre Hausarztpraxis kann helfen, indem sie vorhandene Befunde und Arztberichte bereitstellt.

Wer welche Aufgabe übernehmen kann

  • Pflegeberatung: Sie erklärt unklare Fragen im Formular und bespricht mit Ihnen, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passt. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach einem Beratungstermin.
  • Angehörige oder andere vertraute Personen: Sie können Unterlagen zusammensuchen und Ihre Angaben ergänzen. Soll jemand den Antrag in Ihrem Namen stellen oder Auskünfte von der Pflegekasse erhalten, braucht die Person eine passende Vollmacht oder eine andere Berechtigung zur Vertretung.
  • Hausarztpraxis: Sie liefert medizinische Informationen zu Ihren Erkrankungen und Behandlungen. Über den Pflegegrad entscheidet die Pflegeversicherung auf Grundlage der Begutachtung.

Bei der Beratung können Sie auch klären, wie Sie die Pflege zu Hause organisieren möchten. Übernehmen Angehörige oder andere vertraute Personen die Pflege, kommt ab Pflegegrad 2 Pflegegeld infrage. Die Pflege zu Hause muss dabei sichergestellt sein. Für die Hilfe durch einen Pflegedienst gibt es Pflegesachleistungen. Auch eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich.

Bitten Sie für die Begutachtung möglichst jemanden dazu, der Ihren Alltag gut kennt. Besprechen Sie vorher, wobei Sie Hilfe brauchen und was beim Termin angesprochen werden soll. Ihre Begleitperson kann ergänzen, wenn Ihnen etwas nicht einfällt. Ihre eigenen Wünsche und Antworten bleiben dabei wichtig.

Wie lange dauert der Pflegeantrag und was folgt danach?

Die gesetzliche Pflegekasse muss Ihnen ihre Entscheidung grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen. Fordert sie noch zwingend erforderliche Unterlagen an, ist diese Frist bis zum Eingang der Unterlagen unterbrochen. In bestimmten dringenden Fällen gelten kürzere Fristen.

Nach Ihrem Antrag beauftragt die Pflegeversicherung eine Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt diese in der Regel der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Für die erste Begutachtung kommt normalerweise eine Gutachterin oder ein Gutachter zu Ihnen nach Hause. Der Termin wird vorher mit Ihnen vereinbart.

Im Gespräch geht es darum, was Sie selbstständig schaffen und wobei Sie Hilfe brauchen. Beschreiben Sie Ihren Alltag so, wie er tatsächlich ist. Sagen Sie auch, wie oft Unterstützung nötig ist und welche Schwierigkeiten trotz Hilfsmitteln bleiben. Wenn Ihre Fähigkeiten von Tag zu Tag schwanken, gehört das ebenfalls dazu.

Die Ergebnisse werden in einem Gutachten festgehalten. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflegeversicherung über Ihren Antrag. Bei der gesetzlichen Pflegekasse erhalten Sie das Gutachten zusammen mit dem Bescheid, sofern Sie der Zusendung nicht widersprochen haben.

Lesen Sie nach, welcher Pflegegrad festgestellt wurde und ab wann Leistungen bewilligt sind. Prüfen Sie auch, ob Ihre Schwierigkeiten im Alltag im Gutachten nachvollziehbar beschrieben sind. Wenn Sie Fragen haben oder mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, kann eine Pflegeberatungsstelle mit Ihnen die Unterlagen durchgehen. Beachten Sie dabei die Hinweise und Fristen für einen Widerspruch im Bescheid.

Was können Sie bis zum Bescheid organisieren?

Sie können schon vor dem Bescheid einen Pflegedienst anfragen und Hilfe für zu Hause vereinbaren. Klären Sie vor Beginn, welche Kosten entstehen und wer sie übernimmt. Der laufende Pflegeantrag allein ist noch keine Zusage der Kostenübernahme.

Besprechen Sie mit Ihren Angehörigen, welche Hilfe jetzt gebraucht wird:

  • Wer unterstützt beim Aufstehen, Waschen oder Anziehen?
  • Wer kümmert sich um Mahlzeiten und Einkäufe?
  • Zu welchen Zeiten fehlt noch jemand, der helfen kann?

Überlegen Sie gemeinsam, was Angehörige übernehmen können und wofür Sie Unterstützung brauchen. Diese Angaben helfen dem Pflegedienst, Ihren Bedarf einzuschätzen. Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Essen gehört zur ambulanten Grundpflege. Nennen Sie bei Ihrer Anfrage auch den Wohnort und den gewünschten Beginn.

Brauchen Sie medizinische Pflege, etwa Hilfe bei der Medikamentengabe oder Wundversorgung, sprechen Sie mit Ihrer Arztpraxis. Dafür kann häusliche Krankenpflege verordnet werden. Ein Pflegegrad ist für diese medizinische Pflege nicht erforderlich. Die Kostenübernahme klären Sie mit Ihrer Krankenkasse.

Steht eine Krankenhausentlassung bevor, wenden Sie sich noch in der Klinik an den Sozialdienst oder das Entlassmanagement. Sagen Sie, welche Hilfe zu Hause fehlt und dass Ihr Pflegeantrag noch läuft. Stimmen Sie mit dem Pflegedienst ab, wann der erste Besuch tatsächlich stattfinden kann.

Häufige Fragen zum Pflegegrad-Antrag

Kann ein Angehöriger den Antrag für mich stellen?

Ja, mit einer passenden Vollmacht oder als berechtigte rechtliche Vertretung. Beim Ausfüllen und Sammeln der Unterlagen kann ein Angehöriger auch ohne Vollmacht helfen. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, welchen Nachweis sie braucht, wenn jemand den Antrag für Sie stellen soll.

Muss ich den Pflegegrad schon selbst einschätzen?

Nein. Sie beantragen Leistungen der Pflegeversicherung und beschreiben, wobei Sie Hilfe brauchen. Welcher Pflegegrad zu Ihrer Situation passt, entscheidet die Pflegeversicherung anhand der Begutachtung. Sie müssen vorher weder Punkte berechnen noch einen bestimmten Pflegegrad auswählen.

Kann ich schon vor dem Bescheid einen Pflegedienst anfragen?

Ja. Nennen Sie Ihren Wohnort, die benötigte Hilfe und den gewünschten Beginn. Sagen Sie dazu, dass Ihr Pflegeantrag noch läuft. Klären Sie vor dem ersten Einsatz, welche Kosten Sie selbst tragen müssen und ob später eine Abrechnung über die Pflegekasse möglich ist.

Kann mich ein Pflegedienst bei der Begutachtung unterstützen, obwohl er mich noch nicht versorgt?

Sie können einen Pflegedienst fragen, ob er Sie bei der Vorbereitung oder beim Termin unterstützen kann. Besprechen Sie vorher, welche Hilfe möglich ist, ob jemand Zeit für die Begleitung hat und welche Kosten entstehen. Dafür müssen Sie noch nicht von diesem Dienst versorgt werden.

Kann der Hausarzt den Pflegegrad für mich beantragen?

Ihr Hausarzt kann Befunde bereitstellen und Ihren Hilfebedarf medizinisch beschreiben. Soll er den Antrag in Ihrem Namen stellen, braucht er eine entsprechende Vollmacht. Fragen Sie in der Praxis, ob sie diese Unterstützung anbietet. Über den Pflegegrad entscheidet die Pflegeversicherung.

Ist Pflegegrad 2 bei Polyneuropathie möglich?

Ja, das ist möglich. Die Diagnose allein reicht dafür aber nicht aus. Entscheidend ist, wie stark Ihre Selbstständigkeit eingeschränkt ist und wobei Sie Hilfe brauchen. Beschreiben Sie bei der Begutachtung die konkreten Schwierigkeiten in Ihrem Alltag. Daraus ergibt sich die Einschätzung Ihres Pflegebedarfs.

Den Pflegegrad-Antrag auf den Weg bringen

Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Fragen Sie nach, welche Unterlagen noch gebraucht werden. Bei den weiteren Schritten können Angehörige oder eine Pflegeberatungsstelle helfen.

Wenn Sie schon jetzt Pflege zu Hause brauchen, sprechen Sie Die Luzie an. Wir besprechen mit Ihnen, welche Hilfe Sie benötigen, ob wir Ihre Versorgung übernehmen können und wann ein erster Besuch möglich ist. Nennen Sie uns auch den Stand Ihres Pflegeantrags, damit wir offene Kostenfragen gemeinsam klären können.

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