Von Die Luzie

Entlastungsbetrag nutzen für Hilfe im Alltag

Ambulante Pflege durch Die Luzie

Wenn Sie einen Pflegegrad haben und zu Hause gepflegt werden, können Sie den Entlastungsbetrag nutzen. Damit lassen sich zum Beispiel Hilfe im Haushalt oder Betreuung bezahlen. Die Pflegekasse erstattet dafür geeignete Leistungen bis zu 131 Euro im Monat.

Die Luzie hilft Ihnen im Haushalt und begleitet Sie im Alltag. Wir unterstützen Sie beim Einkaufen und bei der Wäsche, gehen mit Ihnen spazieren oder nehmen uns Zeit für ein Gespräch. Welche Hilfe Sie sich wünschen und wie oft, besprechen wir gemeinsam.

Wofür können Sie den Entlastungsbetrag nutzen?

Mit dem Entlastungsbetrag können Sie Hilfe im Haushalt und Betreuung bezahlen. Bei der Luzie bekommen Sie Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben und Gesellschaft für gemeinsame Unternehmungen.

Dabei unterstützen wir Sie

  • Hilfe im Haushalt: Wir unterstützen Sie beim Reinigen der Wohnung, bei der Wäsche und beim Einkaufen. Mehr dazu erfahren Sie bei unserer hauswirtschaftlichen Versorgung.
  • Begleitung im Alltag: Wir gehen mit Ihnen spazieren, spielen Brettspiele oder nehmen uns Zeit für ein Gespräch. Bei unserer Alltagsbegleitung entscheiden Sie mit, was Sie gemeinsam mit uns unternehmen möchten.

Welche dieser Leistungen Sie über den Entlastungsbetrag abrechnen können, klären Sie vor dem ersten Besuch mit uns und Ihrer Pflegekasse.

Was bei der Körperpflege gilt

Bei einem zugelassenen Pflegedienst hängt es vom Pflegegrad ab, ob auch Hilfe beim Waschen oder Anziehen aus dem Entlastungsbetrag bezahlt werden kann.

Pflegegrad Welche Hilfe kann bezahlt werden?
Pflegegrad 1 Betreuung, Hilfe im Haushalt und auch Hilfe beim Waschen oder Anziehen
Pflegegrad 2 bis 5 Betreuung und Hilfe im Haushalt. Körperpflege wird aus anderen Mitteln bezahlt, zum Beispiel über Pflegesachleistungen.

Weitere Möglichkeiten

Der Entlastungsbetrag kann auch für Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden, etwa für Eigenanteile bei Unterkunft und Verpflegung. Nutzen Sie andere Angebote zur Unterstützung im Alltag, müssen diese nach Landesrecht anerkannt sein.

Wer bekommt den Entlastungsbetrag und wie hoch ist er?

Den Entlastungsbetrag erhalten Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Das gilt auch, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Sie müssen dafür nicht bereits regelmäßig von einem Pflegedienst versorgt werden.

Diese Beträge stehen Ihnen zur Verfügung

  • Bis zu 131 Euro im Monat: Der Betrag ist bei allen fünf Pflegegraden gleich hoch.
  • Bis zu 1.572 Euro im Jahr: Diese Summe ergibt sich, wenn der Anspruch in allen zwölf Monaten besteht. Beginnt Ihr Anspruch später, stehen entsprechend weniger Monatsbeträge zur Verfügung.

Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich zu anderen Leistungen der häuslichen Pflege hinzu, etwa zum Pflegegeld. Er wird für die Erstattung passender Hilfen genutzt und nicht automatisch jeden Monat auf Ihr Konto überwiesen.

Haben Sie noch keinen Pflegegrad, stellen Sie zunächst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Unser Ratgeber erklärt, wie Sie einen Pflegegrad beantragen und welche Unterlagen dabei helfen.

Wie unterstützt Sie Die Luzie im Alltag?

Die Luzie unterstützt Sie zu Hause mit Alltagsbegleitung und Hilfe im Haushalt. Gemeinsam besprechen wir, welche Aufgaben wir übernehmen können und zu welchen Zeiten Sie Hilfe brauchen. Sie erreichen unsere Teams in Neuruppin, Pritzwalk, Rheinsberg und Wittstock/Dosse.

Diese Angaben helfen uns bei Ihrer Anfrage

  • Wohnort: Wo wird die Unterstützung gebraucht?
  • Gewünschte Hilfe: Welche Aufgaben fallen Ihnen schwer oder wobei wünschen Sie sich Begleitung?
  • Häufigkeit: Wie oft und an welchen Tagen brauchen Sie Hilfe?
  • Beginn: Ab wann wünschen Sie Unterstützung?
  • Pflegegrad: Besteht bereits ein Pflegegrad?

Wenn Sie für Ihre Mutter, Ihren Vater oder einen anderen Angehörigen anfragen, besprechen Sie die Wünsche möglichst vorher miteinander. So erfahren wir, was der begleiteten Person wichtig ist und wobei sie Hilfe möchte.

Sagen Sie uns auch, wenn Sie den Entlastungsbetrag einsetzen möchten. Vor dem ersten Besuch besprechen wir den Umfang und die Kosten der Unterstützung. Dabei klären wir, welche Fragen zur Abrechnung noch mit Ihrer Pflegekasse offen sind.

Wie rechnen Sie die Leistungen mit der Pflegekasse ab?

Für die Erstattung reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein. Ist eine Direktabrechnung vereinbart, rechnet der Anbieter mit der Kasse ab. Besprechen Sie vor dem ersten Besuch, welchen Weg Sie nutzen.

So rechnen Sie selbst ab

  1. Rechnung prüfen und bezahlen. Vergleichen Sie die berechneten Leistungen mit der Hilfe, die Sie tatsächlich erhalten haben. Stimmen die Termine, der Umfang und die vereinbarten Preise?
  2. Erstattung anfordern. Reichen Sie die Rechnung mit der Bitte ein, die Kosten aus Ihrem Entlastungsbetrag zu erstatten. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, ob sie dafür ein Formular bereitstellt und wie Sie die Unterlagen einreichen können.
  3. Erstattung abgleichen. Prüfen Sie, welcher Betrag erstattet wurde. Ist die Erstattung niedriger als erwartet, fragen Sie nach der Begründung und Ihrem verbleibenden Budget. Bewahren Sie Rechnung und Abrechnung der Kasse zusammen auf.

Diese Angaben helfen bei der Zuordnung

  • Ihr Name und Ihre Versicherungsnummer
  • Die Rechnung mit den erbrachten Leistungen, den Terminen und den Kosten
  • Der Betrag, den Sie aus dem Entlastungsbetrag erstattet haben möchten

Wenn der Anbieter direkt abrechnet

Für eine Direktabrechnung mit der Pflegekasse können Sie eine Abtretungserklärung vereinbaren. Damit darf der Anbieter die vereinbarten Leistungen direkt mit der Kasse abrechnen. Sie müssen die darüber abgerechneten Kosten dann nicht vorstrecken.

Lassen Sie sich auch dabei Rechnungskopien geben. So sehen Sie, welche Leistungen bezahlt wurden und wie viel vom Entlastungsbetrag verbraucht ist. Kosten, die Ihr verfügbares Budget übersteigen oder nicht übernommen werden, sollten Sie vorab mit dem Anbieter klären.

Was passiert mit nicht verbrauchten Beträgen?

Wenn Sie Ihren Entlastungsbetrag in einem Monat nicht vollständig nutzen, bleibt der Rest für die folgenden Monate erhalten. Sie können das Geld ansparen und später mehr Hilfe in Anspruch nehmen.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, Sie haben von Januar bis März durchgehend Anspruch und nutzen in diesen drei Monaten nichts vom Entlastungsbetrag. Dann haben Sie Ende März 3 × 131 Euro = 393 Euro angespart. Dieses Budget können Sie zum Beispiel für mehrere Termine zur Unterstützung im Haushalt einsetzen. Wie viele Termine möglich sind, hängt vom vereinbarten Preis und Umfang der Hilfe ab.

Restbeträge bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen

Was am Jahresende übrig ist, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Danach verfallen die ungenutzten Beträge aus dem Vorjahr. Bis zu diesem Datum muss die Hilfe aus dem Vorjahresbudget erbracht sein. Wann Sie die Rechnung einreichen müssen, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Fragen Sie dort nach, wie viel Budget noch verfügbar ist und welcher Anteil aus dem Vorjahr stammt. So wissen Sie vor der nächsten Terminvereinbarung, welchen Betrag Sie nutzen können.

Häufig gestellte Fragen zum Entlastungsbetrag

Kann ich mir den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?

Nicht zur freien Verfügung. Die Pflegekasse erstattet Ihnen Kosten für geeignete Leistungen, die Sie tatsächlich genutzt haben. Dafür reichen Sie die Belege ein. Auch angesparte Beträge können Sie sich nicht ohne entsprechende Leistungen auszahlen lassen.

Wird mein Pflegegeld durch den Entlastungsbetrag gekürzt?

Nein. Wenn Sie die monatlichen 131 Euro Entlastungsbetrag nutzen, bleibt Ihr Pflegegeld unverändert.

Etwas anderes gilt, wenn Sie ab Pflegegrad 2 zusätzlich ungenutzte Pflegesachleistungen für Alltagshilfe umwandeln. Dadurch kann sich Ihr Pflegegeld verringern. Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse vorab ausrechnen, wie viel Pflegegeld Ihnen bei dieser zusätzlichen Nutzung bleibt.

Wie viele Stunden Hilfe bekomme ich für 131 Euro?

Das hängt vom Preis der Hilfe und möglichen Zusatzkosten ab, etwa für die Anfahrt. Eine feste Stundenzahl gilt deshalb nicht für alle Angebote.

Bei der Luzie besprechen wir vor dem ersten Besuch, welche Unterstützung Sie wünschen und was sie kostet. Sagen Sie uns dabei, welches Budget Sie einsetzen möchten. So können wir den Umfang der Hilfe gemeinsam abstimmen.

Kann ich eine private Putzhilfe mit dem Entlastungsbetrag bezahlen?

Nicht jede privat organisierte Putzhilfe kann darüber bezahlt werden. Für die Erstattung muss das Angebot als Unterstützung im Alltag nach Landesrecht anerkannt sein. Eine Rechnung allein reicht dafür nicht aus.

In Brandenburg ist auch anerkannte ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe möglich. Dazu gehören eine Schulung und die Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung. Klären Sie vor dem ersten Einsatz, ob die Voraussetzungen für Ihre gewünschte Hilfe erfüllt sind.

Unterstützung im Alltag mit der Luzie besprechen

Sie wünschen sich Unterstützung im Haushalt oder Begleitung im Alltag? Schreiben Sie uns, wobei Sie Hilfe brauchen und wo Sie wohnen. Wenn Sie den Entlastungsbetrag nutzen möchten, geben Sie das gern mit an. Gemeinsam besprechen wir, wie wir Sie unterstützen können.

Unterstützung bei der Luzie anfragen