Tagespflege und ihre Kosten verständlich aufschlüsseln

Ein oder zwei Tage Betreuung pro Woche können zu Hause viel verändern. Bei der Planung stellt sich schnell die Frage, welcher Betrag am Monatsende selbst zu zahlen ist.
Bei der Tagespflege setzen sich die Kosten aus Pflege und Betreuung, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen. Die Pflegekasse beteiligt sich ab Pflegegrad 2 mit einem Monatsbudget. Der eigene Anteil hängt von Preisen und Besuchstagen ab.
Die Luzie bietet Tagespflege in Rheinsberg an.
Ein einzelner Tagespreis reicht für die Planung nicht aus. Entscheidend sind die einzelnen Rechnungsposten, die Zahl der Besuche im konkreten Monat und die Erstattungsbeträge, die noch zur Verfügung stehen.
Wie setzen sich bei der Tagespflege die Kosten zusammen?
Zur Rechnung gehören pflegebedingte Leistungen, Unterkunft, Verpflegung und gegebenenfalls gesondert berechnete Investitionskosten. Die Pflegekasse übernimmt bestimmte Bestandteile bis zur monatlichen Leistungsgrenze. Der übrige Betrag bleibt zunächst selbst zu zahlen und kann teilweise über weitere Ansprüche erstattet werden.
| Bestandteil | Wofür er anfällt | Wie er finanziert wird |
|---|---|---|
| Pflege und Betreuung | Unterstützung während des Aufenthalts, Betreuung und notwendige medizinische Behandlungspflege | Bei Pflegegrad 2 bis 5 im Rahmen des Tagespflegebudgets |
| Notwendige Beförderung | Fahrt von der Wohnung zur Einrichtung und zurück | Gehört ebenfalls zum Leistungsumfang der Tagespflege |
| Unterkunft und Verpflegung | Nutzung der Räume und Mahlzeiten | Zunächst selbst zu zahlen |
| Gesonderte Investitionskosten | Etwa Kosten für Gebäude und Ausstattung | Zunächst selbst zu zahlen, soweit sie berechnet werden |
Die Verbraucherzentrale erläutert diese Kostenaufteilung. Wichtig ist dabei das Wort „zunächst“: Ein geeigneter Erstattungsanspruch kann den eigenen Anteil später verringern. Das ändert aber nichts daran, dass Unterkunft, Verpflegung und gesonderte Investitionskosten nicht aus dem eigentlichen Tagespflegebudget bezahlt werden.
Auch der Fahrdienst gehört in die Kalkulation. Ein Angebot sollte erkennen lassen, welche Fahrten enthalten sind und welche Kosten dafür angesetzt werden. Bei größeren Entfernungen können zusätzliche Kosten entstehen. Eine bestimmte Abholstrecke oder eine Fahrt ohne eigenen Kostenanteil lässt sich deshalb nicht allein aus dem Pflegegrad ableiten.
Ein höherer Pflegegrad bedeutet außerdem nicht automatisch einen niedrigeren Eigenanteil. Zwar steigt das Kassenbudget, zugleich können sich die pflegebezogenen Tagessätze unterscheiden. Aussagekräftig ist die vollständige Monatsrechnung für den eigenen Besuchsplan.
Wie viel übernimmt die Pflegekasse pro Monat?
Bei Pflegegrad 2 bis 5 stehen monatlich zwischen 721 und 2.085 Euro für Tagespflege zur Verfügung. Die Pflegekasse übernimmt die erfassten Kosten bis zum jeweiligen Höchstbetrag. Voraussetzung ist, dass Tagespflege die häusliche Versorgung ergänzt, stärkt oder im erforderlichen Umfang sichert.
Die Leistungsbeträge nach § 41 SGB XI gelten je Kalendermonat:
| Pflegegrad | Monatliches Tagespflegebudget |
|---|---|
| 1 | Kein eigener Leistungsbetrag nach § 41 |
| 2 | Bis zu 721 Euro |
| 3 | Bis zu 1.357 Euro |
| 4 | Bis zu 1.685 Euro |
| 5 | Bis zu 2.085 Euro |
Das Budget ist keine Zusage, dass die gesamte Rechnung bezahlt wird. Es gilt für die dafür vorgesehenen Kostenarten. Liegen Pflege und notwendige Fahrten zusammen über dem Monatsbetrag, kommt dieser ungedeckte Teil zum eigenen Anteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen hinzu.
Die Tagespflege kann zusätzlich zum Pflegegeld, zu ambulanten Pflegesachleistungen oder zur Kombinationsleistung genutzt werden. Der Tagespflegeanspruch wird auf diese Leistungen nicht angerechnet. Wer zu Hause bereits einen Pflegedienst nutzt, verliert dessen Finanzierung also nicht allein durch den Besuch einer Tagespflege. Die jeweiligen Regeln der häuslichen Leistungen gelten weiter.
Die AOK beschreibt auch den Antrag bei der Pflegekasse. Vor dem ersten Besuch sollten Kostenübernahme und Abrechnung geklärt sein. Der Einrichtung hilft dafür der aktuelle Bescheid über den Pflegegrad. Ein höherer Leistungsbetrag allein ersetzt kein konkretes Angebot.
So berechnen Sie Ihren monatlichen Eigenanteil
Für den Eigenanteil rechnen Sie zunächst die Kosten aller Besuchstage zusammen. Davon ziehen Sie den zutreffenden Kassenanteil ab. Anschließend berücksichtigen Sie die Erstattung, die aus einem tatsächlich verfügbaren Entlastungsbetrag möglich ist. So bleibt sichtbar, welcher Betrag aus eigenen Mitteln zu zahlen ist.
Die Reihenfolge verhindert, dass derselbe Zuschuss zweimal eingeplant wird:
- Multiplizieren Sie die pflegebezogenen Kosten einschließlich notwendiger Fahrten mit den geplanten Besuchstagen.
- Ziehen Sie davon die Kassenleistung ab, höchstens bis zur Monatsgrenze des Pflegegrads.
- Addieren Sie Unterkunft, Verpflegung, gesonderte Investitionskosten und vereinbarte weitere Kosten.
- Prüfen Sie, welche geeigneten Aufwendungen noch aus dem verfügbaren Entlastungsbetrag erstattet werden können.
Nach § 45b SGB XI beträgt der Entlastungsbetrag 131 Euro im Monat. Er ist zweckgebunden und wird gegen entsprechende Nachweise erstattet. Für die Tagespflege können damit auch Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten finanziert werden. Entscheidend ist, wie viel Guthaben tatsächlich verfügbar ist und welche Rechnungsbeträge dafür berücksichtigt werden können.
Die folgende Modellrechnung verwendet frei gewählte Preise, keine Preise der Luzie und keinen konkreten Kundenfall. Angenommen werden Pflegegrad 2, je Besuchstag 90 Euro für Pflege, Betreuung und notwendige Fahrt sowie weitere 25 Euro für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro ist vollständig verfügbar. Weitere Kosten und Guthaben aus früheren Monaten sind nicht eingerechnet.
| Rechnung für einen Kalendermonat | 8 Besuchstage | 12 Besuchstage |
|---|---|---|
| Pflege, Betreuung und Fahrt zu je 90 Euro | 720 Euro | 1.080 Euro |
| Davon übernimmt die Pflegekasse nach § 41 | 720 Euro | 721 Euro |
| Ungedeckte Pflege- und Fahrtkosten | 0 Euro | 359 Euro |
| Unterkunft, Verpflegung und Investitionen zu je 25 Euro | 200 Euro | 300 Euro |
| Eigener Rechnungsanteil vor zusätzlicher Erstattung | 200 Euro | 659 Euro |
| Mögliche Erstattung aus dem verfügbaren Entlastungsbetrag | 131 Euro | 131 Euro |
| Verbleibender Eigenanteil | 69 Euro | 528 Euro |
Bei acht Besuchen liegen Pflege und Fahrt mit 720 Euro noch innerhalb des Budgets. Der eigene Rechnungsanteil besteht deshalb nur aus den weiteren 200 Euro. Nach der angenommenen Erstattung bleiben 69 Euro.
Bei zwölf Besuchen ist das Kassenbudget ausgeschöpft. Zu den 300 Euro für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen kommen 359 Euro ungedeckte Pflege- und Fahrtkosten hinzu. Nach derselben Erstattung bleiben 528 Euro. Die zusätzlichen Tage erhöhen den Eigenanteil deshalb deutlich stärker, als ein Blick allein auf die 25 Euro pro Tag vermuten ließe.
Für den eigenen Plan zählen die tatsächlichen Besuchstage im jeweiligen Monat. Zwei feste Wochentage ergeben nicht in jedem Monat dieselbe Anzahl von Besuchen. Auch ein Monatswechsel kann deshalb die Rechnung verändern, obwohl der vereinbarte Tagespreis gleich bleibt.
Welche Angaben brauchen Sie für ein Kostenangebot?
Ein brauchbares Kostenangebot nennt den Pflegegrad, die konkreten Besuchstage und sämtliche Preisbestandteile einschließlich Fahrdienst. Es zeigt den erwarteten Kassenanteil und den verbleibenden eigenen Rechnungsanteil getrennt. Eine mögliche Erstattung über den Entlastungsbetrag sollte zusätzlich ausgewiesen werden, damit sie erkennbar bleibt.
Für die Abstimmung sind diese Angaben hilfreich:
- Welcher Pflegegrad liegt vor und welche Wochentage werden gewünscht?
- Wie viele Besuche ergeben sich daraus im konkreten Monat?
- Wird eine Abholung benötigt, von welcher Adresse und mit welchem Unterstützungsbedarf?
- Welche Tagessätze gelten für Pflege, Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und Investitionen?
- Wie viel Entlastungsbetrag ist noch verfügbar und wer reicht die Nachweise ein?
- Welche vertraglichen Regeln gelten bei Krankheit, kurzfristiger Absage oder anderen Ausfällen?
Für ausgefallene Besuche lässt sich ohne Vertragsprüfung keine pauschale Kostenregel nennen. Die Vereinbarung sollte deshalb vor Beginn verständlich sein. Ebenso wichtig ist, ob der angebotene Eigenanteil bereits eine mögliche Erstattung voraussetzt. Sonst wirkt ein Betrag niedriger, obwohl das dafür eingeplante Guthaben schon an anderer Stelle gebraucht wird.
Ein schriftlicher Monatsplan schafft dafür eine gemeinsame Grundlage. Ändern sich später Besuchstage oder Preise, lässt sich genau erkennen, welcher Rechnungsteil den eigenen Anteil verändert.
Häufige Fragen zur Finanzierung
Pflegegrad, Besuchszahl und bereits genutzte Erstattungsbeträge beeinflussen den eigenen Anteil unterschiedlich. Auch ohne Anspruch auf das volle Tagespflegebudget kann eine Unterstützung bei den Kosten infrage kommen. Ein Anspruch muss dabei immer zu den persönlichen Voraussetzungen passen.
Wer bezahlt die Betreuung bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen eigenen Tagespflegebetrag nach § 41. Der Entlastungsbetrag kann aber für geeignete Kosten der Tagespflege eingesetzt werden. Was darüber hinaus nicht durch andere Ansprüche gedeckt ist, bleibt selbst zu zahlen. Ein Angebot sollte deshalb die gesamten Kosten und die mögliche Erstattung getrennt zeigen.
Wie viele Tage kann ich mit dem Pflegekassenbudget bezahlen?
Eine feste Zahl gilt nicht für alle Einrichtungen. Sie hängt vom Pflegegrad und den Kosten ab, die auf das Tagespflegebudget angerechnet werden. Unterkunft, Verpflegung und Investitionen kommen zusätzlich hinzu. Die Zahl vollständig finanzierter Pflegetage ist deshalb nicht gleichbedeutend mit einer Zahl kostenloser Besuche.
Was gilt, wenn der Entlastungsbetrag schon für Hilfe zu Hause genutzt wird?
Dann steht der bereits verwendete Betrag nicht noch einmal für die Tagespflege zur Verfügung. Maßgeblich ist das verbleibende Guthaben, gegebenenfalls einschließlich noch nutzbarer Beträge aus früheren Monaten. Die Pflegekasse kann Auskunft über den verfügbaren Stand geben. Die Modellrechnung mit vollen 131 Euro passt nur, wenn dieser Betrag tatsächlich noch eingesetzt werden kann.
Was kann ich tun, wenn ich den Eigenanteil nicht aufbringen kann?
Bei unzureichendem Einkommen und Vermögen kann Hilfe zur Pflege beim Sozialamt infrage kommen. Das Amt prüft den Pflegebedarf und die finanzielle Bedürftigkeit im Einzelfall. Dazu gehören auch die notwendigen Kosten der Tagespflege. Ein frühzeitiger Kontakt ist sinnvoll; eine Kostenübernahme lässt sich aus dem Pflegegrad allein nicht ableiten.
Mit einem konkreten Besuchsplan weitergehen
Für die Entscheidung über regelmäßige Betreuungstage ist der monatliche Eigenanteil wichtiger als ein einzelner Tagespreis. Ein konkreter Plan verbindet die gewünschte Entlastung mit den tatsächlichen Kosten und den verfügbaren Leistungen der Pflegekasse.
Das Tagespflegeangebot der Luzie richtet sich an Menschen, die tagsüber Unterstützung und Gemeinschaft suchen und weiter zu Hause leben. Für ein Gespräch über die Finanzierung sind der Pflegegrad, die gewünschten Tage und ein möglicher Abholbedarf die wichtigsten ersten Angaben. Nehmen Sie damit Kontakt zur Luzie auf, um Ihren Besuchsplan und die dafür anfallenden Kosten zu besprechen.