Häusliche Intensivpflege

Die Luzie bietet häusliche Intensivpflege für Menschen, die zu Hause eine besonders intensive medizinische Versorgung brauchen. Sie erreichen uns in Neuruppin, Pritzwalk, Rheinsberg und Wittstock/Dosse.

Wir besprechen mit Ihnen, welche Pflege benötigt wird und ob wir Ihre Versorgung zu Hause übernehmen können. Sie können sich für sich selbst oder einen Angehörigen an uns wenden.

Nennen Sie uns Wohnort, benötigte Hilfe und gewünschten Beginn. Bei einer Klinikentlassung hilft uns das geplante Datum.

Intensivpflege zu Hause anfragen

Für wen ist häusliche Intensivpflege geeignet?

Häusliche Intensivpflege kommt infrage, wenn ständig eine geeignete Pflegefachkraft bei Ihnen sein muss. Das gilt, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit täglich unvorhersehbar lebensbedrohliche Situationen sofortiges Eingreifen erfordern. Eine Beatmung oder ein Zugang zur Luftröhre kann damit verbunden sein. Welche medizinische Hilfe Sie benötigen, wird ärztlich geprüft.

Die Versorgung muss auch in Ihrer Wohnung möglich sein. Dazu gehören geeignete Pflegekräfte, die benötigten Hilfsmittel und die Abstimmung mit den behandelnden Ärzten. Wir besprechen mit Ihnen, welche Voraussetzungen bereits erfüllt sind und was noch vorbereitet werden muss. Wie viele Stunden Pflege benötigt werden, ergibt sich aus dem medizinischen Bedarf und der Verordnung.

Intensivpflege im Pflegezentrum

Neben der Pflege im eigenen Zuhause bietet Die Luzie außerklinische Intensivpflege im Pflegekompetenzzentrum Neuruppin an. Dort findet die Versorgung in unseren Räumen statt. Wenn Sie diese Möglichkeit interessiert, sprechen Sie uns darauf an. Wir klären mit Ihnen, welches Angebot zu Ihrer Situation passt und ob eine Aufnahme möglich ist.

Welche Pflege übernehmen wir bei Ihnen zu Hause?

Unsere Pflegekräfte übernehmen die medizinische Versorgung nach Ihrer Verordnung und dem Behandlungsplan. Sie beobachten Ihren Gesundheitszustand und reagieren auf Veränderungen. Welche Aufgaben im Einzelnen nötig sind, wird für Ihre Versorgung festgelegt.

Gesundheitszustand beobachten

Wir überwachen die für Ihre Behandlung wichtigen Werte und erkennen Veränderungen. Während der vereinbarten Versorgungszeit steht eine geeignete Pflegefachkraft bereit.

Atmung begleiten

Bei entsprechendem Bedarf gehören die Überwachung der Beatmung und die Versorgung einer Trachealkanüle zu den Aufgaben der Intensivpflege.

Verordnete Pflege übernehmen

Wir übernehmen die während der Intensivpflege nötigen medizinischen Aufgaben, etwa Medikamentengabe. Maßgeblich ist Ihr Behandlungsplan.

Ärzte einbeziehen

Wir informieren die behandelnde Praxis über Veränderungen. So können nötige Anpassungen Ihrer Behandlung abgestimmt werden.

So planen wir Ihre Rückkehr

Für den Beginn brauchen Sie eine Verordnung für außerklinische Intensivpflege und einen Behandlungsplan. Eine dafür qualifizierte Arztpraxis stellt diese Unterlagen aus. Wenn Sie noch im Krankenhaus sind, stimmen Sie die weitere Versorgung mit dem Entlassmanagement ab.

Melden Sie sich möglichst früh bei uns. Wir prüfen mit Ihnen den Pflegebedarf, den gewünschten Beginn und die Voraussetzungen für die Versorgung in Ihrer Wohnung.

Vor der Rückkehr sollten Pflegeteam, Hilfsmittel und die weitere ärztliche Behandlung feststehen. Besprechen Sie mit der Klinik, welche Geräte zu Hause benötigt werden und wer sie bereitstellt. Klären Sie auch, welche Praxis die Folgeverordnung übernimmt. Die Krankenkasse prüft den Antrag und bezieht den Medizinischen Dienst ein. Den tatsächlichen Beginn unserer Versorgung stimmen wir mit Ihnen und den Beteiligten ab.

Die nächsten Schritte zu Hause

  1. Sie nennen uns den Pflegebedarf.
  2. Wir klären mit Ihnen die Unterlagen und die mögliche Versorgung.
  3. Wir stimmen den Pflegebeginn vor Ihrer Rückkehr ab.

Wer trägt die Pflegekosten?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die verordnete häusliche Intensivpflege, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie entscheidet auf Grundlage der Verordnung und der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Ein Pflegegrad ist für diesen Anspruch nicht erforderlich.

Ab 18 Jahren zahlen Sie zu Hause grundsätzlich zehn Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage mit Intensivpflege im Kalenderjahr sowie zehn Euro je Verordnung. Mit einer Zuzahlungsbefreiung entfallen diese Beträge. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob Sie eine Befreiung beantragen können.

Zusätzliche Unterstützung beim Waschen, Anziehen oder im Haushalt wird gesondert betrachtet. Dafür kommen je nach Pflegegrad Leistungen der Pflegekasse infrage. Lassen Sie sich erläutern, welche Leistungen über die Krankenversicherung laufen und welche Kosten daneben entstehen. So können Sie das Angebot für Ihre Versorgung nachvollziehen, bevor Sie einen Vertrag abschließen.

Bei privater Versicherung hängt die Erstattung von Ihrem Tarif ab. Klären Sie vor dem Beginn mit Ihrer Versicherung, welche Kosten sie für die verordnete Versorgung übernimmt.

Die Luzie vor Ort

Mobile Pflege in Pritzwalk und Umgebung

Adresse
Marktstraße 1
16928 Pritzwalk
Telefon
03395 4002670
Fax
03395 4002671

Zum Standort Pritzwalk

Mobile Pflege in Rheinsberg und Umgebung

Adresse
Berliner Straße 116
16831 Rheinsberg
Telefon
033931 340470
Fax
033931 340471

Zum Standort Rheinsberg

Pflegekompetenzzentrum Neuruppin

Adresse
Alter Stöffiner Weg 1b
16816 Neuruppin
Telefon
03391 4045019
Pflegeberatung
03391 5126900

Zum Standort Neuruppin

Mobile Pflege in Wittstock/Dosse und Umgebung

Adresse
Pritzwalker Str. 6
16909 Wittstock/Dosse
Telefon
03394 4048620

Zum Standort Wittstock/Dosse

Standortkarte von Die Luzie mit Neuruppin, Pritzwalk, Rheinsberg und Wittstock/Dosse

Häufige Fragen zur häuslichen Intensivpflege

Intensivpflege auch ohne Beatmung?

Ja. Entscheidend ist der besonders hohe medizinische Pflegebedarf. Auch ohne Beatmung kann Intensivpflege erforderlich sein, wenn ständig eine Fachkraft bereitstehen muss, um bei lebensbedrohlichen Situationen sofort zu handeln. Ihre behandelnde Praxis prüft die Voraussetzungen.

Ist die Pflege immer rund um die Uhr nötig?

Die Versorgung kann den ganzen Tag oder bestimmte Zeiträume umfassen. Entscheidend sind der medizinische Bedarf und die Verordnung. Innerhalb dieser Zeiten muss die erforderliche Versorgung sichergestellt sein. Den Umfang besprechen wir vor dem Beginn mit Ihnen.

Was wird bei der Potenzialerhebung geprüft?

Bei Beatmung oder Trachealkanüle wird ärztlich geprüft, ob sich die Behandlung verbessern lässt, etwa durch weniger Beatmungszeit oder das Entfernen der Kanüle. Dafür gelten besondere Regeln. Ihre verordnende Praxis klärt, welche Untersuchungen für Sie erforderlich sind und wann sie stattfinden.

Können Angehörige Aufgaben in der Versorgung übernehmen?

Ja, wenn Sie und Ihre Angehörigen das wünschen und die fachgerechte Versorgung gewährleistet ist. Welche Aufgaben möglich sind, wird mit der verordnenden Praxis und dem Pflegedienst abgestimmt. Sagen Sie auch, welche Unterstützung Sie sich bei der Anleitung wünschen.

Was tun, wenn die Versorgung zur Entlassung noch nicht steht?

Informieren Sie das Entlassmanagement und Ihre Krankenkasse, welche Hilfe noch fehlt. Gemeinsam muss die weitere Versorgung geklärt werden. Eine Anfrage bei uns ist noch keine Aufnahmezusage. Den möglichen Beginn bestätigen wir Ihnen nach der Abstimmung.

Wo erfahre ich mehr über die Pflege im PKZ?

Auf unserer Seite zur außerklinischen Intensivpflege finden Sie das Angebot im Pflegekompetenzzentrum Neuruppin. Dort geht es um Pflege in unseren Räumen. Hier besprechen wir mit Ihnen die Versorgung in Ihrem eigenen Zuhause.