Medikamentengabe durch den Pflegedienst

Die Luzie unterstützt Sie bei der Medikamentengabe zu Hause. Unser Pflegedienst ist in Neuruppin, Pritzwalk, Rheinsberg und Wittstock/Dosse für Ihre Anfrage erreichbar.

Sie brauchen Hilfe beim Vorbereiten der Medikamentenbox oder bei der Einnahme? Unsere Pflegekräfte übernehmen die ärztlich verordneten Aufgaben. Gemeinsam besprechen wir, welche Hilfe Sie benötigen.

Nennen Sie uns Ihren Wohnort und den gewünschten Beginn. Halten Sie vorhandene Verordnungen und Ihren Medikamentenplan bereit.

Medikamentengabe anfragen

Medikamentengabe vom Pflegedienst

Ein Pflegedienst kann verordnete Medikamente vorbereiten oder bei ihrer Anwendung helfen. Was Sie benötigen, richtet sich danach, welche Schritte Ihnen selbst schwerfallen. Die Luzie übernimmt diese Aufgaben als Behandlungspflege bei Ihnen zu Hause.

Vorbereiten und Hilfe bei der Einnahme sind zwei unterschiedliche Aufgaben.

Medikamente richten

Beim Richten bereiten wir die verordneten Medikamente für die vorgesehenen Einnahmezeiten vor, zum Beispiel in einer Medikamentenbox. Das hilft, wenn Sie die Box nicht selbst zuverlässig befüllen können.

Medikamente geben

Brauchen Sie auch bei der Einnahme Unterstützung, übernehmen wir die verordnete Gabe bei unseren Besuchen. Eine vorbereitete Box allein reicht dann möglicherweise nicht aus. Die benötigten Einsätze stimmen wir mit Ihnen ab.

Sagen Sie Ihrer Arztpraxis konkret, was nicht mehr gelingt. Vielleicht können Sie Packungen nicht ausreichend erkennen oder Ihre Hände sind zu stark eingeschränkt, um die Medikamente zu nehmen. Auch Schwierigkeiten, die Einnahme selbstständig zu organisieren, gehören ins Gespräch. Die Praxis prüft, ob die Voraussetzungen für die Verordnung dieser Hilfe erfüllt sind.

So beginnt die Medikamentengabe

Für die Medikamentengabe durch den Pflegedienst klären Sie mit Ihrer Arztpraxis eine Verordnung häuslicher Krankenpflege. Sie beschreibt die benötigte Pflegehilfe. Der Medikamentenplan enthält die Angaben zu Ihren Arzneimitteln. Halten Sie beides bereit, wenn es schon vorliegt.

Wir besprechen mit Ihnen die benötigten Besuche und den möglichen Beginn. Dabei berücksichtigen wir die verordneten Einnahmezeiten und Ihre Wünsche.

Nach einem Krankenhausaufenthalt kann sich Ihre Medikation geändert haben. Bitten Sie die Klinik um die aktuellen Unterlagen für die weitere Versorgung und geben Sie uns Änderungen weiter. Sagen Sie bei der Anfrage, wann Sie nach Hause kommen. Wenn Sie nach der Entlassung auch beim Waschen, Anziehen oder im Haushalt Hilfe brauchen, können Sie diese ebenfalls bei uns anfragen. Mehr dazu lesen Sie bei der Pflege nach dem Krankenhaus.

Die Schritte bis zum ersten Besuch

  1. Verordnung mit der Praxis klären.
  2. Verordnung bei der Krankenkasse zur Genehmigung einreichen.
  3. Pflegeaufgaben und ersten Besuch mit uns vereinbaren.

Wer zahlt die Medikamentengabe?

Die gesetzliche Krankenkasse kann die Medikamentengabe als häusliche Krankenpflege bezahlen. Dafür muss die Hilfe medizinisch notwendig, ärztlich verordnet und von der Kasse genehmigt sein. Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich.

Die Hilfe kommt infrage, wenn Sie die nötigen Aufgaben nicht selbst übernehmen können und auch niemand in Ihrem Haushalt sie im erforderlichen Umfang übernehmen kann. Besprechen Sie mit der Praxis, welche Unterstützung tatsächlich möglich ist und welche fehlt.

Ab 18 Jahren zahlen gesetzlich Versicherte zehn Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage mit häuslicher Krankenpflege im Kalenderjahr und zehn Euro je Verordnung. Mit einer Zuzahlungsbefreiung entfällt das. Diese Zuzahlung betrifft die Pflegeleistung. Für die Arzneimittel selbst können gesonderte Zuzahlungen in der Apotheke anfallen.

Bei privater Versicherung klären Sie die Erstattung vor Beginn mit Ihrem Versicherer. Fragen Sie auch nach, welche Unterlagen für die zugesagte Pflegeleistung benötigt werden.

Häufige Fragen zur Medikamentengabe

Was tun, wenn sich die Medikation ändert?

Informieren Sie uns über die ärztlich angeordnete Änderung und stellen Sie uns die aktuellen Angaben der Praxis zur Verfügung. So können wir die nächsten Besuche darauf abstimmen. Das ist auch wichtig, wenn eine andere Praxis ein Medikament neu verordnet.

Wer besorgt die Rezepte und die Medikamente aus der Apotheke?

Klären Sie vor Beginn mit uns und Ihren Angehörigen, wer Rezepte anfordert und die Medikamente besorgt. Diese Aufgaben sollten fest verteilt sein. Sprechen Sie es bei Ihrer Anfrage an, wenn Sie dabei noch keine Unterstützung haben.

Kann ich nur Hilfe mit der Medbox anfragen?

Ja. Sie können uns auch für diese einzelne Aufgabe anfragen. Erzählen Sie, wobei Sie selbst oder Ihr Angehöriger Hilfe brauchen. Mit der Arztpraxis klären Sie, welche Unterstützung verordnet werden kann.

Was ist, wenn die Hilfe über den verordneten Zeitraum hinaus nötig bleibt?

Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Arztpraxis über eine Folgeverordnung und geben Sie uns Bescheid. Die Begrenzung der gesetzlichen Zuzahlung auf 28 Tage bedeutet nicht, dass die Medikamentengabe danach grundsätzlich endet.