Insulin spritzen
Brauchen Sie neben der Insulininjektion auch Hilfe bei der Blutzuckermessung, sprechen Sie das ausdrücklich an. Beide Aufgaben müssen für Ihre Versorgung geklärt sein. Wir stimmen die verordneten Einsätze mit Ihnen ab.
Die Luzie übernimmt ärztlich verordnete Injektionen zu Hause. Unser Pflegedienst ist in Neuruppin, Pritzwalk, Rheinsberg und Wittstock/Dosse für Sie erreichbar.
Wenn Sie sich verordnete Spritzen nicht selbst geben können, unterstützen Sie unsere Pflegekräfte. Dazu gehören zum Beispiel Insulin- und Thrombosespritzen. Fragen Sie die benötigte Hilfe bei uns an.
Nennen Sie uns Ihren Wohnort, die verordnete Injektion und den gewünschten Beginn. Wir klären, welche Besuche möglich sind.
Injektionen durch den Pflegedienst gehören zur Behandlungspflege. Bei der Luzie können Sie Hilfe mit ärztlich verordneten Insulin- und Thrombosespritzen anfragen. Unsere Pflegekräfte kommen dafür zu Ihnen nach Hause und führen die verordnete Gabe durch.
Je nach Behandlung kann die Hilfe länger oder nur vorübergehend nötig sein.
Brauchen Sie neben der Insulininjektion auch Hilfe bei der Blutzuckermessung, sprechen Sie das ausdrücklich an. Beide Aufgaben müssen für Ihre Versorgung geklärt sein. Wir stimmen die verordneten Einsätze mit Ihnen ab.
Auch bei verordneten Thrombosespritzen können wir Sie unterstützen, etwa nach einer Operation. Sprechen Sie die benötigte Hilfe schon vor Ihrer Rückkehr nach Hause an, damit der erste Besuch geplant werden kann.
Vor einer Verordnung prüft Ihre Arztpraxis, warum Ihnen die Injektion nicht selbst gelingt. Bei Insulin- und Heparinspritzen gehört dazu auch die Frage, ob Sie einen passenden Pen oder eine Fertigspritze selbst verwenden können, gegebenenfalls nach Anleitung. Erzählen Sie konkret, wobei Sie eingeschränkt sind, etwa durch stark vermindertes Sehen oder Schwierigkeiten mit den Händen.
Für Injektionen durch den Pflegedienst brauchen Sie eine ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege. Besprechen Sie mit Ihrer Praxis, welche Hilfe erforderlich ist. Für unsere Planung sind auch die angeordneten Zeitpunkte wichtig. Den ersten Besuch vereinbaren wir mit Ihnen, sobald die benötigten Einsätze geklärt sind.
Wir klären, ob wir die nötigen Einsätze an Ihrem Wohnort übernehmen können. Geben Sie uns vorhandene Verordnungen und aktuelle Angaben zur Medikation weiter.
Werden Spritzen nach einem Krankenhausaufenthalt nötig, sprechen Sie frühzeitig mit dem Entlassmanagement der Klinik. Sagen Sie, wenn Sie die Injektionen zu Hause nicht selbst übernehmen können. Fragen Sie nach den Verordnungen und den Angaben für die Weiterbehandlung. Teilen Sie uns das geplante Entlassdatum mit. Wie sich weitere Hilfe für die Heimkehr vorbereiten lässt, erfahren Sie unter Pflege nach dem Krankenhaus.
Bis zum ersten Hausbesuch
Die gesetzliche Krankenkasse kann ärztlich verordnete Injektionen als häusliche Krankenpflege übernehmen. Die Hilfe muss medizinisch notwendig sein und die Kasse muss die Verordnung genehmigen. Dafür brauchen Sie keinen Pflegegrad.
Die Versorgung setzt voraus, dass Sie die verordneten Aufgaben nicht selbst durchführen können und auch niemand in Ihrem Haushalt sie im nötigen Umfang übernehmen kann. Besprechen Sie mit der Arztpraxis, welche Hilfe zu Hause tatsächlich möglich ist.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen zehn Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage mit häuslicher Krankenpflege im Kalenderjahr und zehn Euro je Verordnung. Wenn Sie von Zuzahlungen befreit sind, entfällt diese Beteiligung. Für die verordneten Arzneimittel können gesonderte Zuzahlungen anfallen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, welche Beträge Sie selbst tragen müssen.
Bei privater Versicherung hängt die Erstattung von Ihrem Tarif und der Leistungszusage ab. Klären Sie vor Beginn mit Ihrer Versicherung, welche Kosten übernommen werden.
Die benötigten Besuche richten sich nach Ihrer ärztlichen Verordnung. Nennen Sie uns schon bei der Anfrage die angeordneten Zeiten, auch wenn mehrere Einsätze am Tag nötig sind. Wir prüfen mit Ihnen, ob wir diese Versorgung übernehmen können.
Klären Sie vor dem ersten Besuch mit uns und Ihrer Arztpraxis, was bereitliegen muss und wer die Beschaffung übernimmt. Sprechen Sie auch an, wenn Ihnen noch ein Rezept oder verordnetes Zubehör fehlt.
Ja, Sie können uns auch für diese einzelne Aufgabe anfragen. Das gilt ebenso, wenn Angehörige die übrige Pflege übernehmen. Die Verordnung und der benötigte Umfang werden mit der Arztpraxis geklärt.
Besprechen Sie das mit Ihrer behandelnden Praxis. Sie kann mit Ihnen prüfen, ob eine Anleitung und die eigenständige Durchführung infrage kommen. Informieren Sie uns über die vereinbarte Änderung, damit die weiteren Einsätze darauf abgestimmt werden.