Blutzuckermessung vom Pflegedienst

Die Luzie übernimmt ärztlich verordnete Blutzuckermessungen bei Ihnen zu Hause. Unser Pflegedienst ist in Neuruppin, Pritzwalk, Rheinsberg und Wittstock/Dosse erreichbar.

Sie können den Blutzucker nicht selbst messen und brauchen Hilfe bei den verordneten Kontrollen? Unsere Pflegekräfte übernehmen die Messungen nach dem ärztlichen Plan und halten die Werte fest.

Teilen Sie uns Ihren Wohnort, den gewünschten Beginn und die benötigten Messzeiten mit. Wir prüfen die möglichen Besuche.

Blutzuckermessung anfragen

Blutzuckermessung vom Pflegedienst zu Hause

Die Blutzuckermessung gehört zur Behandlungspflege. Unsere Pflegekräfte messen den Zuckerwert mit einem Messgerät aus einem kleinen Blutstropfen. Sie dokumentieren das Ergebnis und geben behandlungsrelevante Veränderungen an die Arztpraxis weiter. So stehen die Werte für die ärztliche Beurteilung der Diabetesbehandlung zur Verfügung. Änderungen der Therapie legt die Praxis fest. Wenn Sie bereits ein Blutzuckertagebuch führen, halten Sie es für die Abstimmung mit der Praxis bereit.

Die verordnete Hilfe setzt voraus, dass Sie die Messung wegen erheblicher Einschränkungen nicht selbst durchführen können. Das kann etwa eine stark eingeschränkte Sehkraft, erhebliche Probleme mit der Handbeweglichkeit, große körperliche Schwäche oder eine starke Beeinträchtigung der geistigen Fähigkeiten betreffen. Ihre Praxis hält den konkreten Grund in der Verordnung fest. Allein das Alter oder die Diagnose Diabetes begründet den Anspruch nicht.

Wann Messungen verordnet werden

Die Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege sieht Messungen bei der Erst- oder Neueinstellung eines Diabetes mit Insulin oder Tabletten vor. Für fortlaufende Routinekontrollen ist eine intensivierte Insulintherapie Voraussetzung. Besprechen Sie mit Ihrer Arztpraxis, ob Ihre Behandlung darunterfällt und welche Unterstützung Sie benötigen.

So bereiten Sie den Beginn vor

Klären Sie mit Ihrer Arztpraxis die Verordnung und den Behandlungsplan. Darin steht, wie häufig und wann die Messungen nötig sind. Nennen Sie uns bei der Anfrage den gewünschten Beginn und Ihren Wohnort. Wir besprechen, welche Besuche möglich sind und wie sich die Messzeiten in Ihre Versorgung einfügen.

Die Verordnung wird bei der Krankenkasse eingereicht. Stimmen Sie vor dem ersten Besuch mit uns ab, welches Messgerät und welche Materialien benötigt werden.

Wenn die Diabetesbehandlung im Krankenhaus umgestellt wurde, sprechen Sie die weitere Hilfe vor der Entlassung an. Das Entlassmanagement kann die Versorgung zu Hause mit vorbereiten. Lassen Sie sich den aktuellen Behandlungs- und Medikamentenplan mitgeben und nennen Sie uns das Entlassdatum. Weitere Hinweise zur Organisation finden Sie unter Pflege nach dem Krankenhaus.

Ihr Weg zum ersten Besuch

  1. Verordnung mit der Praxis klären.
  2. Plan, Messzeiten und nötige Unterlagen für die Anfrage bereithalten.
  3. Mögliche Besuche und ersten Einsatz mit uns abstimmen.

Wer zahlt die Blutzuckermessung?

Verordnete Blutzuckermessungen können über die gesetzliche Krankenkasse als häusliche Krankenpflege abgerechnet werden. Voraussetzung sind die medizinische Notwendigkeit im vorgesehenen Rahmen und die Genehmigung der Kasse. Dafür brauchen Sie keinen Pflegegrad.

Neben den medizinischen Voraussetzungen zählt die Unterstützung zu Hause: Der Anspruch besteht nur, soweit niemand in Ihrem Haushalt die Aufgabe im erforderlichen Umfang übernehmen kann. Besprechen Sie mit Ihrer Praxis, welche Hilfe tatsächlich zur Verfügung steht.

Ab 18 Jahren beträgt die gesetzliche Zuzahlung zehn Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage häuslicher Krankenpflege im Kalenderjahr sowie zehn Euro je Verordnung. Wer von Zuzahlungen befreit ist, muss diesen Eigenanteil nicht zahlen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach Ihrer konkreten Beteiligung, wenn bereits andere häusliche Krankenpflege läuft.

Privat Versicherte klären die Erstattung anhand ihres Tarifs mit ihrer Versicherung. Besprechen Sie die Kostenübernahme vor dem Beginn der Blutzuckerkontrollen.

Häufige Fragen zur Blutzuckermessung

Wie lange sind die Messungen möglich?

Bei der Erst- oder Neueinstellung sieht die Richtlinie bis zu drei Messungen täglich für bis zu vier Wochen vor. Häufigkeit und Zeitraum richten sich nach dem ärztlichen Plan. Für eine Fortführung prüft die Praxis die Voraussetzungen der intensivierten Insulintherapie.

Übernimmt die Luzie nach der Messung auch die Insulinspritze?

Die Luzie bietet auch ärztlich verordnete Insulininjektionen. Messung und Insulingabe sind jedoch eigene Leistungen. Sagen Sie uns, welche Hilfe verordnet ist, damit wir die benötigten Einsätze gemeinsam besprechen können.

Gehört ein Glukosesensor dazu?

Ein Sensor misst den Zucker im Gewebe statt im Blut. Für die Hilfe damit gelten eigene Verordnungsregeln. Klären Sie den Bedarf mit Ihrer Praxis und fragen Sie die gewünschte Unterstützung gesondert bei uns an.

Muss ich vor dem ersten Besuch Gerät und Teststreifen kaufen?

Kaufen Sie die Materialien nicht auf Verdacht. Teilen Sie uns mit, welches Gerät vorhanden ist und was Ihre Arztpraxis dazu verordnet hat. Wir klären mit Ihnen vor dem Beginn, was für die Pflegebesuche benötigt wird und wie die Beschaffung abgestimmt wird.