Die Blutdruckmessung durch den Pflegedienst ist eine Leistung der Behandlungspflege. Unsere Pflegekräfte übernehmen die verordneten Kontrollen und halten die Messwerte fest. Damit erhält Ihre behandelnde Praxis einen Verlauf, auf dessen Grundlage sie die Behandlung beurteilen kann. Die Häufigkeit der Messungen richtet sich nach dem ärztlichen Behandlungsplan.
Der Blutdruck verändert sich im Laufe des Tages. Ein einzelner Wert zeigt deshalb nur einen Ausschnitt. Wenn bereits Aufzeichnungen aus der Arztpraxis oder von Messungen zu Hause vorliegen, halten Sie diese für das Gespräch bereit. Besprechen Sie auch, wie die neuen Werte an Ihre behandelnde Praxis weitergegeben werden sollen.
Wann Messungen verordnet werden
Die Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege sieht Blutdruckmessungen bei der Erst- oder Neueinstellung eines Bluthochdrucks vor, zunächst für bis zu sieben Tage. Es geht um die Begleitung der ärztlich verordneten Medikamentenbehandlung. Ob und in welchem Umfang Sie dafür Hilfe benötigen, prüft Ihre Arztpraxis.