Hauswirtschaftliche Versorgung

Die Luzie bietet hauswirtschaftliche Versorgung in Neuruppin, Pritzwalk, Rheinsberg und Wittstock an. Wir kommen direkt zu Ihnen nach Hause. Hauswirtschaftliche Versorgung übernimmt die täglichen Aufgaben, die Sie nicht mehr alleine erledigen können, wie Reinigung, Wäsche, Einkauf oder Kochen.

Wer zuhause bleiben möchte, soll das können. Hauswirtschaft, Grundpflege und Betreuung buchen Sie bei uns aus einer Hand.

Was ist hauswirtschaftliche Versorgung?

Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst alle Tätigkeiten, die den Haushalt einer pflegebedürftigen Person am Laufen halten. Die Pflegekasse finanziert diese Leistung über SGB XI. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad.

Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören:

Reinigung der Wohnung (Böden, Sanitäranlagen, Oberflächen)
Wäsche waschen, trocknen und in den Schrank einräumen
Einkaufen nach Ihren Wünschen
Mahlzeiten zubereiten und anrichten
Geschirr spülen
Staubsaugen
Müll herunterbringen
Wohnung beheizen und lüften

Diese Aufgaben klingen alltäglich. Für viele Menschen sind sie ohne Hilfe nicht mehr zu schaffen. Genau da helfen wir mit Erfahrung!

Wer hat Anspruch auf hauswirtschaftliche Versorgung?

Anspruch auf hauswirtschaftliche Versorgung hat, wer einen anerkannten Pflegegrad besitzt. Ab Pflegegrad 1 greift der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse hauswirtschaftliche Leistungen direkt über SGB XI.

Ein häufiges Missverständnis ist, dass die Krankenkasse diese Leistung nicht zahlt. Zuständig ist ausschließlich die Pflegekasse.

Pflegegrad 1

125 € Entlastungsbetrag pro Monat nach § 45b SGB XI für Hauswirtschaft bei zugelassenen Anbietern

Pflegegrad 2

Hauswirtschaftliche Versorgung über Pflegesachleistungen buchbar. Höheres Budget als bei PG 1.

Pflegegrad 3

Noch höhere Sachleistungen. Hauswirtschaft und Grundpflege kombinierbar.

Pflegegrad 4

Umfangreichstes Sachleistungspaket. Hauswirtschaft, Grundpflege und Betreuung aus einer Hand möglich.

Die genauen Beträge für Ihren Pflegegrad zeigt der AOK-Pflegenavigator. Noch keinen Pflegegrad? Wir beraten Sie beim Antrag.

Was übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt hauswirtschaftliche Versorgung über zwei Wege. Ab Pflegegrad 1 stellt sie monatlich 125 € Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bereit. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegesachleistungen nach SGB XI hinzu.

Den Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat setzen Sie für Hauswirtschaft, Betreuung oder andere zugelassene Leistungen ein. Wichtig: Der Betrag gilt nur bei anerkannten Pflegediensten. Eine private Putzfrau zählt nicht als zugelassener Anbieter und wird nicht erstattet.

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie können den Entlastungsbetrag bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen. Das gibt Ihnen Spielraum, wenn Sie einzelne Monate weniger Unterstützung brauchen.

Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen zusätzliche Sachleistungsbudgets für ambulante Pflege zu. Die Luzie rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Den bürokratischen Aufwand übernehmen wir.

Was Ihre Pflegekasse konkret übernimmt, zeigt der AOK-Pflegenavigator. Für eine persönliche Einschätzung berät der VdK kostenlos.

Was darf die Haushaltshilfe alles machen?

Eine Haushaltshilfe vom Pflegedienst übernimmt alle Aufgaben, die Ihren Haushalt am Laufen halten. Für diese Leistung brauchen Sie keine ärztliche Verordnung. Einzige Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad.

Was nicht zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehört:

Medizinische Leistungen wie Injektionen oder Wundversorgung (das regelt SGB V über die Krankenkasse)

Körperpflege und Grundpflege (separates Leistungspaket nach SGB XI)

Renovierungs- oder Reparaturarbeiten
Gartenarbeit

Der Unterschied zwischen SGB V und SGB XI ist hier entscheidend. SGB V ist Ihre Krankenversicherung und finanziert medizinische Behandlung. SGB XI ist Ihre Pflegeversicherung und finanziert Pflege und Hauswirtschaft. Beide Leistungen können parallel laufen. Die Luzie arbeitet in beiden Bereichen.

Häufige Fragen zur hauswirtschaftlichen Versorgung

Was bekomme ich bei Pflegegrad 1?

Mit Pflegegrad 1 erhalten Sie monatlich 125 € Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Diesen Betrag setzen Sie für hauswirtschaftliche Versorgung bei einem zugelassenen Pflegedienst ein. Nicht genutzte Beträge übertragen Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres.

Was bekomme ich bei Pflegegrad 2 und 3?

Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen nach SGB XI. Diese finanzieren hauswirtschaftliche Versorgung und Grundpflege durch einen zugelassenen Pflegedienst. Die genauen Beträge zeigt der AOK-Pflegenavigator.

Was kostet eine Haushaltshilfe vom Pflegedienst?

Die Kosten übernimmt die Pflegekasse im Rahmen Ihres Pflegegrads. Für Sie entstehen in der Regel keine direkten Kosten, wenn Sie einen zugelassenen Pflegedienst beauftragen. Was genau Ihre Pflegekasse trägt, erfahren Sie beim AOK-Pflegenavigator oder beim VdK.

Kann ich mit dem Entlastungsbetrag eine Putzfrau bezahlen?

Nein. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI gilt ausschließlich für Leistungen durch anerkannte Anbieter. Eine private Putzfrau ohne Zulassung wird von der Pflegekasse nicht erstattet. Die Luzie ist ein zugelassener Anbieter und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung für die Haushaltshilfe?

Für hauswirtschaftliche Versorgung über die Pflegekasse brauchen Sie keine ärztliche Verordnung. Voraussetzung ist ausschließlich ein anerkannter Pflegegrad. Haben Sie noch keinen Pflegegrad, unterstützt Die Luzie Sie beim Antrag.

Wie oft kann die Haushaltshilfe kommen?

Das richtet sich nach Ihrem Pflegegrad und dem vereinbarten Leistungsumfang. Manche Patienten erhalten wöchentliche Einsätze, andere alle zwei Wochen. In einem persönlichen Gespräch legen wir gemeinsam fest, was für Sie passt.